Abzahlungskauf

Der Abzahlungskauf ist eine gesetzlich geregelte Art des Kredites, die häufig im Konsumgeschäft zur Anwendung kommt. Diese Art von Konsumkredit ist weit verbreitet und wird in der Regel in Form eines Ratenkredites gestaltet. Hierbei möchte ein Käufer eine Ware erwerben und leistet üblicherweise eine Anzahlung dafür. Der restliche Betrag wird in Form von regelmäßigen Raten an den Verkäufer gezahlt. Er kann die jeweilige Ware aber bereits übernehmen und in Gebrauch nehmen, auch, wenn diese noch nicht vollständig bezahlt wurde. Der Verkäufer der Ware hat jedoch einen Eigentumsvorbehalt auf die Ware. Das bedeutet, dass das Gut erst dann in das Eigentum des Käufers übergeht, wenn dieser den gesamt aushaftenden Betrag für die Ware vollständig bezahlt hat. In der Regel also mit der letzten Rate der Abzahlungsvereinbarung. Es sei denn, es ist dem Käufer möglich, den Restbetrag schon früher gesammelt zu bezahlen. Der Käufer hat bis zu einer Woche nach Abschluss des Vertrages auch das Recht, noch von dem Vertrag zurückzutreten. Der Abzahlungskauf kommt in der Regel bei hochwertigen Konsumgütern zum Einsatz, bei denen auf den Käufer eine höhere Belastung zukommt. So etwa bei Autos, Möbeln oder auch technischen Geräten. Die Laufzeit für diese Abzahlungskredite liegt üblicherweise zwischen einem Jahr und fünf Jahren. In vielen Fällen werden hierfür keine Zinsen berechnet. Diese werden aber vom Verkäufer schon vorsorglich auf den Kaufpreis aufgeschlagen. In einigen Fällen wird zwar der Vertragsabschluss für das Ratengeschäft von Käufer und Verkäufer gemeinsam abgeschlossen, doch der Käufer geht einen Ratenkreditvertrag mit einem dritten Kreditinstitut ein, wodurch der Verkäufer gleich an sein Geld gelangt.