Abtretung

Die Abtretung von Forderungen ist eine Möglichkeit der Liquiditätssicherung. Die Abtretung, oder auch Zession genannt, wird in der Regel dann durchgeführt, wenn der Schuldner eines Kredites Zahlungsschwierigkeiten gegenüber seinen Gläubigern auf der einen Seite hat, auf der anderen Seite aber selbst Gläubiger ist und Schuldner hat, bei denen er noch Forderungen hat, auf deren Bezahlung er aber selbst noch wartet. Um seine eigenen Gläubiger aber dennoch bedienen zu können und ihnen eine Zahlung in Aussicht stellen zu können, kann er diese Forderungen an seine Gläubiger abtreten. Das bedeutet, dass er das Recht zur Einforderung der jeweiligen Zahlungen direkt an seine eigenen Gläubiger abtritt. Sollten seine Schuldner die Rechnungen also begleichen und die Forderungen bezahlen, werden die Beträge direkt an die Gläubiger überwiesen, um die dortige Schuld zumindest teilweise oder sogar gänzlich abzudecken. Darüber hinausgehende Zahlungen werden natürlich wieder an den eigentlichen Gläubiger zurück verrechnet. Die Gläubiger, an die die Forderungen abgetreten werden, dürfen diese bei einer offenen Zession direkt vom entsprechenden Schuldner eintreiben und verrechnen hier in der Regel auch entsprechende Zinsen. Es gibt aber auch noch die Möglichkeit der stillen Zession, bei der die Schuldner nicht erfahren, dass die Forderungen abgetreten wurden. Doch nicht nur bei Zahlungsschwierigkeiten kann die Abtretung eine Möglichkeit zu mehr Liquidität darstellen. Auch, wenn keine akute Zahlungsunfähigkeit droht, können Forderungen an eine Zessionsgesellschaft abgetreten werden, wodurch man selbst wieder sofort über das Geld verfügen kann. Selbstverständlich verrechnet die Zessionsgesellschaft aber auch eine Gebühr für die Zession, bevor der um diese Gebühr verminderte Betrag an den Gläubiger ausbezahlt wird.